Krankentransport - Mit dem BRK sicher ans Ziel
Wenn Patienten befördert werden, muss es nicht immer der schnelle Einsatz mit Blaulicht sein. Weitaus häufiger werden Menschen im Krankenwagen transportiert, die zwar medizinische Betreuung brauchen, aber nicht in Lebensgefahr schweben. Für diese Fälle gibt es die BRK-Krankentransporte. Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden. Welches Fahrzeug dabei benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall und wird vom Arzt entschieden.
Wie bestelle ich einen BRK-Krankentransport
Wenden Sie sich einfach an die Integrierte Leitstelle Rosenheim unter der Rufnummer 08031 19222 bzw. 112, um einen Krankentransport zu bestellen.
Für eine Beratung zum Thema Kostenübernahme durch die Krankenkasse bzw. Kosteninformation für Privatzahler wenden Sie sich bitte an uns, an den BRK Kreisverband Rosenheim, Leitung Rettungsdienst. 08031 30190
Schnell und sicher zur Behandlung
Wir bringen Patienten sicher zum Arzt, ins Pflegeheim oder ins Krankenhaus. Solche Krankentransporte sind dann notwendig, wenn jemand liegend transportiert werden muss und deshalb nicht mit dem Taxi fahren kann. Auch Verlegungen und Transporte innerhalb eines Klinik-Geländes oder zwischen verschiedenen Krankenhäusern gehören zum BRK-Service. Dabei können sich die Patienten stets darauf verlassen, dass sie von Profis betreut und in spezialisierten Fahrzeugen bewegt werden. Die Übernahme der Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung erfolgt, bis auf die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in den sogenannten Krankentransport-Richtlinien festgelegten besonderen Ausnahmefällen, nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse. Zu den besonderen Ausnahmefällen zählen beispielsweise Fahrten zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie sowie zur ambulanten Dialysebehandlung.
Versicherte haben 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen. Bei Fahrkosten müssen die Zuzahlungen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden.