entlastende_hifen_header.jpg Foto: D. Ende/ DRK

Sie befinden sich hier:

  1. Angebote
  2. Alltagshilfen
  3. Entlastende Hilfen für Pflegende

Entlastende Hilfen für Pflegende

Cornelia Müller

Ansprechpartner

Frau
Cornelia Müller

Pflegedienstleiterin

Tel: 08031 3019-45
cmueller@kvrosenheim.brk.de

Tegernseestr. 5
83022 Rosenheim

Zwei Drittel aller pflegebedürftigen Menschen werden von Angehörigen, Nachbarn oder Freunden gepflegt. Durch ihre Unterstützung ermöglichen sie den von Pflegebedürftigkeit betroffenen Menschen den Verbleib in ihrer vertrauten Umgebung.

Aufgrund der demographischen Entwicklung gewinnt die qualifizierte Versorgung Pflegebedürftiger durch Angehörige und ehrenamtlich Pflegende zunehmend an Bedeutung. Pflegende Angehörige werden in Zukunft noch stärker gefordert sein als bisher. Das zweite Neuordnungsgesetz der Pflegeversicherung sieht  den Ausbau der Anleitungspflege für Angehörige vor.  Die unterstützenden Angebote des BRK Kreisverbandes Rosenheim zur körperlichen und psychischen Entlastung helfen Ihnen, wieder Kraft zu tanken.

Wir zeigen Ihnen worauf es ankommt

Am wichtigsten ist es in solchen Situationen:

  • einen Überblick über die regional vorhandenen Entlastungs- und Unterstützungsangebote zu bekommen
  • zu klären, ob zu deren Bezahlung Leistungen der Krankenversicherung oder der Pflegeversicherung beantragt werden können
  • zu planen/abzustimmen, wann die Angebote zeitlich genutzt und wann die Familie unterstützt werden soll
  • An wen richten sich die Entlastenden Hilfen?
    Entlastenden Hilfen für pflegende Angehörige
    • an Personen, die zu Hause einen Angehörigen, Freund oder Nachbarn  pflegen
    • an Pflegebedürftige selbst, denn wir bieten auch Tages- und Kurzzeitpflege sowie weitere Betreuungs- und Kulturangebote an.
  • Welche Angebote gibt es?
    • Pflegeschulung im häuslichen Bereich, die zur Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen befähigen
    • Ehrenamtlicher Besuchsdienst (§45), der stundenweise die Betreuung des Pflegebedürftigen übernimmt
    • Beratung für pflegende Angehörige (§37)
    • Pflegeberatungseinsätze (§37 Abs. 3)
    • Stundenweise Verhinderungspflege nach §39
  • Was kosten diese Angebote?

    Diese Angebote sind für pflegende Angehörige kostenfrei, da die Kosten von den Pflegekassen übernommen werden. Die Kosten weiterer Angebote erfahren Sie über uns.

  • Wo kann ich mehr erfahren?
    Entlastende Hilfen für pflegende Angehörige

    Wir empfehlen beispielhaft zwei Broschüren zu diesen Themen, die Sie kostenlos beim Herausgeber bestellen können:

    • "Wenn das Gedächtnis nachlässt - Ratgeber für die Ambulante Betreuung demenzkranker älterer Menschen"
      Herausgeber: Bundesministerium für Gesundheit
    • "Das Betreuungsrecht"
      Herausgeber: Bundesministerium der Justiz, 11015 Berlin