Ende der kostenlosen Corona-Bürgertests - Änderungen bei den Teststationen des Roten Kreuzes
Aufgrund des Endes der kostenlosen Corona-Bürgertests kommt es auch bei den Teststationen, die vom BRK-Kreisverband Rosenheim betrieben werden bzw. an denen sie am Betrieb beteiligt sind, ab 11. Oktober zu Änderungen.
„Trotz des zu erwartenden Rückgangs der Testzahlen, möchten wir weiter für die Bürgerinnen und Bürger da sein“, so Kreisgeschäftsführer Direktor Martin Schmidt. „Wir müssen allerdings die Anzahl der Teststationen von neun auf fünf reduzieren, da wir natürlich mit einem geringeren Testaufkommen rechnen.“
Der Testpreis in den BRK-Testzentren ist derzeit auf 11,50 € pro Test festgesetzt. Bezahlt werden kann bar oder vorab online z.B. via Sofortüberweisung, Kreditkarte, Paypal. Eine Kartenzahlung vor Ort ist geplant.
Folgende Teststationen bleiben bestehen:
1) Rosenheim:
a) BRK-Kreisgeschäftsstelle, Tegernseestr. 5 (die Teststelle befindet sich künftig in Containern zwischen Haupt- und Nebengebäude)
b) Ro-Süd/WEKO-Parkplatz, Am Gitterbach 1
2) Raubling: BRK-Haus, Poststr. 10
3) Kiefersfelden: BRK-Haus, Thierseestr. 7
4) Testzentrum Bad Aibling Bahnhof, Bahnhofstr. 40
Die Öffnungszeiten bleiben an diesen Teststellen wie gehabt: Montag bis Sonntag von 11:00 bis 15:00 Uhr und von 16:00 bis 19:00 Uhr, Ro-Süd/WEKO: Montag bis Samstag von 09:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr.
Die Teststationen des Roten Kreuzes in Bruckmühl, Bad Endorf, Aschau und Rosenheim Zentrum (Münchner Straße) sind nur noch bis Sonntag, 10.10.geöffnet und bleiben dann geschlossen.
Auch bei den Modalitäten kommt es aufgrund der nun kostenpflichtigen Tests zu Änderungen. Wer sich bisher regelmäßig in einer BRK-Teststation testen ließ und den hierfür erstellten QR-Code verwendet hat, kann diesen ab 11. Oktober leider nicht mehr verwenden.
Man kann sich weiterhin unter www.coronatest-rosenheim.de/anmeldung anmelden. Eine Anmeldung mit Online-Bezahlung ist unter www.coronatest-rosenheim.de möglich.
Eine Anmeldung vor Ort durch manuelle Eingabe ist möglich, kann aber zu zeitlichen Verzögerungen führen.
Für gewisse Personenkreise bleiben die Schnelltests nach wie vor kostenlos. Diese müssen jedoch – je nach Begründung - einen Nachweis mitbringen (z.B. Lichtbildausweis, ärztliches Zeugnis, Mutterpass etc.). Welche Personen davon betroffen sind, kann auf der BRK-Website unter www.coronatest-rosenheim.de oder den Seiten der entsprechenden öffentlichen Stellen nachgelesen werden.
Die genannten Internetadressen werden zum 11. Oktober entsprechend aktualisiert.
Foto: H. Reiter/Aschau