Dünnes Eis ist lebensgefährlich!
Wasserwacht-Bayern warnt vor Gefahren
Rosenheim, den 09.01.2017; PR03/17
Seit einigen Tagen hat es Minusgrade in Bayern und langsam beginnen auch die ersten Seen zu zufrieren: Doch Vorsicht das Eis ist noch zu dünn und die Gefahr beim Betreten somit sehr hoch!
Auch Florian Städtler, Einsatzleiter Wasserrettung der Kreiswasserwacht Rosenheim warnt: „Die niedrigen Temperaturen in den letzten Tagen haben teilweise dazu geführt, dass sich auf einigen Gewässern eine Eisschicht gebildet hat. Jedoch warne ich eindringlich davor, die Eisflächen zu betreten. Die im Moment bestehende Eisdecke ist noch zu dünn. Bricht man durch die Eisdecke durch besteht Lebensgefahr aufgrund der vorherrschenden kalten Wassertemperaturen."
Damit Eis eine Person mit 75 Kilo Körpergewicht tragen kann, muss es mindestens zehn Zentimeter dick sein. Für kleinere Personengruppen sollten es mindestens 15 Zentimeter sein. „Damit das Eis so dick wird, braucht es einige richtig kalte Tage“, erklärt Städtler. Doch auch wenn das Eis am Rand schon dick genug ist, heißt das nicht, dass es überall Menschen tragen kann. „Warme Strömungen unter dem Eis sind von außen nicht sichtbar und können gefährlich dünne Eisstellen erzeugen.“
Doch auch wenn die Außentemperaturen noch nicht winterlich waren, das Wasser ist sehr kalt. „Wer ins Eis einbricht verliert bei den niedrigen Wassertemperaturen schnell das Bewusstsein und läuft so Gefahr zu ertrinken“, warnt der Technische Leiter. Deshalb der Rat: „Eisflächen auf natürlichen Gewässern besser meiden und zum Schlittschuhlaufen lieber auf eine Eislaufbahn.“
Wer dennoch ins Eis einbricht sollte unbedingt
• laut um Hilfe rufen,
• in jedem Fall vermeiden, dass er unter das Eis gerät,
• sich so wenig wie möglich bewegen, um möglichst wenig Körpertemperatur zu verlieren.
Zeugen eines solchen Unfalls sollten
• sofort Hilfe holen über die Notrufnummern 112,
• die eingebrochene Person beruhigen,
• mit Hilfe von Hilfsmitteln wie Rettungsring, Leitern (teilweise an Seen am
Uferbereich vorhanden), Ästen, Abschleppseil oder ähnliche Gegenstände die
zur Verfügung stehen, die eingebrochene Person absichern,
• nur ins eisige Wasser gehen, wenn sie selbst über eine dritte Person mit einem Seil gesichert sind.
Wenn es gelingt den Verunfallten ans Land zu ziehen, ist es wichtig, ihn unbedingt vor Kälte zu schützen und möglichst wenig zu bewegen. Ist der Verunfallte bewusstlos muss er in die stabile Seitenlage gebracht werden, hat er einen Herz-Kreislauf-Stillstand, muss umgehend mit der Wiederbelebung begonnen werden.
Auch deshalb empfiehlt die Wasserwacht-Bayern Erste-Hilfe-Kenntnisse immer wieder aufzufrischen. Aktuelle Kursangebote können bei den Kreisverbänden des Bayerischen Roten Kreuzes erfragt werden.
Weitere Infos hier:
Eisregeln: https://www.wasserwacht.de/fileadmin/user_upload/Eisregelposter_120414.pdf
Eis- und Baderegeln in anderen Sprachen: https://www.drkservice.de/downloads200.html