Abrechnungshinweise für öffentliche Einrichtungen, Kindertageseinrichtungen und Schulen
Um die Kursgebühren für Ihre Betrieblichen Ersthelfer mit Ihrerm Unfallversicherungsträger abrechnen zu können müssen Sie die vorgegebenen Formaliäten beachten.
Hierzu wähle Sie bitte einfach Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger aus und beachten dessen Vorgaben.